Fristen: 
denken Sie dran!

Gemeinsam für Ihren Erfolg

Wichtige Fristen im Blick.

Gemeinsam arbeiten wir an Ihrem Erfolg: Sie mit Ihrem Kerngeschäft und wir als Ihre erfahrene kompetente Steuerkanzlei. 

Vor Allem, wenn Sie noch keine digitale Buchhaltung in Ihrem Unternehmen eingeführt haben, ist es entscheidend, wichtige Fristen im Hinterkopf zu behalten. 

Wenn uns alle Unterlagen fristgerecht von Ihnen vorliegen, sind wir optimal in der Lage, Ihre Interessen zu verfolgen. 

Fristen: Lassen Sie sich die nicht entgehen!

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung muss spätestens am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums dem Finanzamt vorliegen. Bei Dauerfristverlängerung haben Sie bis zum 10. des darauffolgenden Monats Zeit.

Sozialversicherungsbeiträge

Die Gesamt-Sozialversicherungsbeiträge – also vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer – werden am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig. Die Beiträge müssen also vor Ablauf des laufenden Entgeltabrechnungszeitraums bezahlt werden. 

Lohnsteuer-Anmeldung

Die Lohnsteuer-Anmeldung muss spätestens am 10. Tag nach Ablauf des Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums abgegeben werden.

Steuererklärung

Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst erstellen ist der letzte Abgabe-Termin der 31.07. eines jeden Jahres.

Für Beratene Steuerpflichtige endet die Abgabefrist am 28.02.22

Beratung auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch

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